Vertrag kündigen
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Fristgerecht bedeutet bei den meisten Mobilfunkanbietern, dass der Handyvertrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss. Für die Kündigung reicht ein formelles Schreiben per Email oder Brief an den Mobilfunkanbieter. Oft kann der Handyvertrag auch direkt telefonisch gekündigt werden. Wer seinen Vertrag bei einem Anbieter kündigen will, um zu einem neuen Anbieter zu wechseln, findet hier bei diesen in der Regel ein entsprechendes Formular (dies meist gleich bequem zum Ausfüllen und Ausdrucken im Internet), mit dem der Handyvertrag gekündigt werden kann. Eine wichtige Überlegung die zu beachten gilt, bevor ein alter Vertrag gekündigt wird, ist, ob eine Rufnummernmitnahme (Portierung) gewünscht wird. Dies muss vor Abschluss eines neuen Vertrages sowohl beim neuen als auch beim alten Anbieter angegeben werden. Dieser sollte bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des alten Vertrags darüber informiert werden, dass eine Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter erwünscht ist. |
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Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA)




