Der Streit zwischen den Amerikanern und Samsung, der Gerichte und Nutzer gleichermaßen beschäftigt, soll zumindest in Deutschland Anfang nächsten Jahres in die vorerst letzte Runde gehen.
SIM-Karte ade
Ende 2010 tauchten erstmals Gerüchte auf, Apple würde im iPhone 4S auf den Steckplatz für die SIM-Karte verzichten wollen und stattdessen eine fest verbaute Lösung anbieten. Kunden hätten dann die Möglichkeit gehabt, nach dem ersten Start des Smartphones selbst zu entscheiden, welchen Netzbetreiber und Vertrag sie verwenden möchten. Für die Mobilfunkbetreiber ging Apple damit zu weit. Man drohte, das iPhone nicht mehr subventioniert anzubieten, woraufhin die Amerikaner ihre Pläne offensichtlich verwarfen.
Dass es sich dabei um mehr als nur eine vage Idee handelte, zeigt nun ein vom amerikanischen Patentamt veröffentlichtes Dokument, in dem Apples Idee für die "virtuelle" SIM beschrieben ist. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine fest installierte Karte, die frei programmierbar und so zu jedem Netzbetreiber kompatibel ist. Für den Kunden hätte das gleichermaßen Vorteile und Nachteile bedeutet, da er zwar die freie Wahl gehabt hätte, der schnelle Wechsel des Betreibers durch den Austausch der SIM-Karte aber nicht mehr möglich gewesen wäre.
Patentstreit soll im Januar beigelegt werden
Neue Entwicklungen kommen derzeit nicht nur aus den Forschungs-, sondern auch aus den Rechtsabteilungen der Smartphone-Hersteller. Im Fall von Apple und Samsung soll im Januar zumindest ein Teil des seit Monaten tobenden Patentstreits geklärt werden. Dann will das Landgericht Mannheim über eine Klage von Samsung entscheiden, die auf ein Verkaufsverbot aller Apple-Produkte mit UMTS-Modul abzielt, da diese Samsung-Patente verletzen würden.
Nach einer vergangene Woche abgehaltenen Vorverhandlung scheint Samsung tatsächlich Chancen auf einen Sieg zu haben. Welche Folgen sich daraus ergeben würden, ist allerdings noch nicht klar. So dürfte beispielsweise über die Frage, ob ein mögliches Verkaufsverbot auch für das iPhone 4S Gültigkeit hätte, eine Folgeverhandlung geben, da die neue iPhone-Generation zum Klagezeitpunkt noch nicht erschienen war.
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Markus Lampel 14.11.2011 iPhone 4S, Patentrechtsstreit, Apple, Samsung, Virtuelle SIM-Karte, Verkaufsverbot |



