Im Streit um eine Reihe von UMTS-Patenten hatte damals das Mannheimer Landgericht einer Klage des in München ansässigen Rechteverwalters IPCom stattgegeben und ein Verkaufsverbot für HTC-Produkte, die die patentierten Technologien nutzen, in Aussicht gestellt.
Widerspruch zurückgezogen
IPCom hatte das Urteil nach eigener Aussage bislang nicht vollstrecken lassen, da man sich eine Einigung am Verhandlungstisch erhofft hatte. Die Gespräche über Lizenzzahlungen seien aber gescheitert. Einen von HTC gegen das Urteil eingelegten Widerspruch hat der Konzern nun ebenfalls zurückgezogen. In Anbetracht der für Montag anberaumten Verhandlung vor dem Oberlandgericht in Karlsruhe wertete IPCom diese Entscheidung als Eingeständnis der Aussichtslosigkeit einer Berufungsverhandlung.
Da es nach Ansicht des Unternehmens weder ein annehmbares Angebot noch eine Berufungsverhandlung gibt, wollen die Münchner das Urteil von 2009 nun doch durchsetzen lassen. Laut einer Erklärung von IPCom könnte das die Verbannung von HTC-Produkten aus dem deutschen Handel bedeuten.
Nokia ebenfalls betroffen
HTCs Schicksal könnte bald auch Nokia ereilen. Die Finnen konnten trotz jahrelanger Verhandlungen bislang kein Lizenzabkommen mit IPCom schließen. Ein ursprüngliches Angebot, eine Einmalzahlung von 35 Millionen Euro zu leisten, hatten die Richter des Kartell- und Patentsenats am Oberlandesgericht Karlsruhe im März für unzureichend befunden. IPCom will deshalb nun auch gegen Nokia ein Verkaufsverbot erwirken.
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Stephan Meixner 25.11.2011 HTC, Smartphones, Patentrechtsstreit, Verkaufsverbot, Nokia |



