Samsung hatte sich nach dem positiven Zwischenurteil eines australischen Bundesgerichtes vom vergangenen Mittwoch zunächst gefreut, mit dem Galaxy Tab 10.1 im Weihnachtsgeschäft präsent zu sein und wollte das Gerät eigentlich heute wieder in den Handel bringen. Das Bundesgericht betrachtete in seiner jetzt aufgehobenen Entscheidung das Verkaufsverbot des Tablets angesichts der sehr kurzen Produkt-Zyklen von IT-Geräten als ein faktisches Produktverbot - und bewertete ein solches als "unfair" gegenüber Samsung.
Der australische "High Court" teilt nunmehr am 9. Dezember mit, ob er sich des Falles annimmt oder nicht. Samsung hat bereits eine umgehende Berufungsklage angekündigt. In jedem Fall ist dieser Schlagabtausch der beiden Kontrahenten lediglich ein "Vorgeplänkel" für das Hauptverfahren, das zu einem bisher nicht bekannten Zeitpunkt im nächsten Jahr beginnt.
Apple: Samsung-Plagiate sind kein Zufall
Apple kommentierte die Entscheidung des obersten Gerichtshofs zwar nicht direkt, warf Samsung jedoch erneut gezielte Produktkopien vor. Eine Apple-Sprecherin erklärte öffentlich, dass es kein Zufall sei, dass die aktuellen Samsung-Mobilgeräte Apples iPhones und iPads in ihrem Design, der Benutzeroberfläche und sogar Verpackungsdetails ähneln und sprach sehr explizit von einem "Diebstahl unserer Ideen" durch andere Unternehmen.
Im australischen Patentrechtsstreit mit Samsung wirft Apple den Koreanern neben Designplagiaten des iPad durch das Galaxy Tab 10.1 auch die Verletzung technischer Patente vor, die sowohl beim iPad als auch beim iPhone zum Tragen kommen. Unter anderem geht es dabei um Apple-Schutzrechte an der Multitouch-Technologie der Displays.
Neue Klagerunde auch in Deutschland
Unterdessen ging auch in Deutschland die Causa "Apple versus Samsung" in die nächste Runde. Apple hat beim Düsseldorfer Landgericht in dieser Woche auch gegen Samsungs modifiziertes Tablet Galaxy Tab 10.1N Klage eingereicht - das Ziel ist selbstverständlich wieder ein Import- und Verkaufsverbot. Samsung wollte mit dem designerisch überarbeiteten Produkt das deutsche Verkaufsverbot der Original-Version umgehen.
| Autor: Datum: Tags: |
Markus Lampel 02.12.2011 Samsung, Apple, Patentrechtsstreit, Verkaufsverbot, Samsung Galaxy Tab 10.1, Australien, Samsung Galaxy Tab 10.1N |



