Vor allem die Argumentation mit Designschutzrechten zum Schutz des iPad könnte sich als Fehler herausstellen, da Apple hier laut Gericht nicht die für Patente notwendige Vorreiterrolle innehat.
Keine irreparablen Schäden
Davon konnte sich das Gericht unter anderem anhand einer Studie aus dem Jahr 1994 überzeugen. Der US-amerikanische Verlag Knight Ridder hatte damals ein Konzept-Tablet entwickelt, das dem iPad in Form und Funktion vieles vorwegnahm. Das für die Wiedergaben von Text, Bildern und Videos gedachte Gerät wurde ausschließlich über einen Touchscreen gesteuert und erinnert auch optisch durchaus an das über 15 Jahre jüngere Apple-Tablet.
Im Fall von zwei der insgesamt vier angeführten Schutzrechtsverletzungen bestätigte das Gericht allerdings die Beschwerden der Kalifornier und räumte Apple Chancen ein, diese in der Hauptverhandlung einklagen zu können. Damit sei eine Einstweilige Verfügung allerdings noch nicht zu rechtfertigen, da dem Konzern durch den Verkauf der Samsung-Produkte kein irreparabler Schaden drohe. Dies wäre allerdings die Voraussetzung für das sofortige Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 und der Smartphones Galaxy S und Infuse gewesen.
Völlig aus dem Schneider ist Samsung damit allerdings noch nicht. Im Juli soll die Hauptverhandlung im Patentstreit folgen. Ob eine Verurteilung dann noch eine Rolle spielen würde, ist allerdings fraglich. In den nächsten Monaten dürften die beanstandeten Geräte durch eine neue Generation ersetzt werden und der Konzern damit weniger abhängig von deren Verkauf sein. Samsung könnte zudem erneuten Klagen durch überarbeitete Designs aus dem Weg gehen.
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Luisa Sophie Kaiser 05.12.2011 Patentrechtsstreit, Samsung Galaxy Tab 10.1, Apple iPad 2, Tablet-PCs, Verkaufsverbot |



