Das Unternehmen hat nach eigenem Bekunden führende Handelsketten aufgefordert, HTC-Produkte aus ihrem Sortiment zu nehmen und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Nach Ansicht von IPCom machen sich die Händler mitschuldig, indem sie HTC bei der Verletzung von Patenten unterstützen.
Situation bleibt unklar
IPCom begründet den Schritt mit HTCs Unwilligkeit, auf die Forderungen des Patentverwerters einzugehen. Der Konzern habe weder ein faires Lizenzangebot gemacht noch sei man der Aufforderung nachgekommen, die Verkaufszahlen der beanstandeten Geräte offenzulegen. Die Münchner sehen sich deshalb zu weiteren Schritten gezwungen. Dazu zählt auch ein Ordnungsgeldverfahren, das beim Landgericht Mannheim beantragt wurde. Sollte es Erfolg haben, drohen HTC Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Wie der Patentrechtsexperte Florian Müller in seinem Blog "Foss Patents" feststellte, kann das Gericht eine Strafe von maximal 250.000 Euro pro verkauftes Gerät verhängen.
HTC: Verstoßen gegen kein aktuelles Patent
In einer Stellungnahme sagte HTC, man bedaure, dass nun auch der Handel von dem Streit betroffen sei, sehe aber keine Grundlagen für die Forderungen von IPCom. Das sogenannte "Patent 100", das von HTC laut einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2009 verletzt wird, spielt demnach in neuen Geräten keine Rolle mehr. Heute setzt der Konzern eine Weiterentwicklung ein, die als "Patent 100a" geschützt wird. Beide Rechte sind zwar miteinander verwandt, IPCom kann aktuell aber keinen Gerichtsbeschluss vorbringen, der belegen würde, dass der Elektronikkonzern auch gegen 100a verstoßen würde. Den Forderungen fehle deshalb die Grundlage.
Interessant dürfte nun vor allem die Reaktion der Händler ausfallen. Bislang hat sich keine der betroffenen Ketten zu den Drohungen von IPCom geäußert.
| Autor: Datum: Tags: |
Luisa Sophie Kaiser 07.12.2011 Patentrechtsstreit, Klage, IPCom, HTC, Verkaufsstopp |



