Der Sieg von Samsung in Down Under geht mit einer Niederlage in Frankreich einher. Dort haben Richter eine Klage gegen den Verkauf des iPhone 4S abgewiesen.
Teilsieg in Australien
Für die Südkoreaner dürfte das aber derzeit zweitrangig sein, da man nun die Möglichkeit erhalten hat, den vielleicht wichtigsten iPad-Konkurrenten auch in Australien auf den Markt zu bringen. Der Konzern kündigte nach dem Urteil des High Court an, das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 noch vor Weihnachten anbieten zu wollen.
Ihre Entscheidung begründeten die Richter mit den geringen Erfolgsaussichten Apples im Hauptverfahren. Offensichtlich hält das Gericht die Anschuldigungen der Kalifornier gegen den Konkurrenten aus Südkorea nicht für stichhaltig genug, um ein vorläufiges Verkaufsverbot weiterhin zu rechtfertigen. Vom Tisch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht. Eine endgültige Entscheidung wird erst im Rahmen der Hauptverhandlung gefällt werden, die für Mitte nächsten Jahres angesetzt ist. Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 Patente der Amerikaner zu verletzen und sich in Sachen Design beim iPad bedient zu haben.
Kein Verbot des iPhone 4S
Weniger Glück hatte Samsung mit französischen Richtern. Der Elektronikkonzern versucht derzeit in mehreren Ländern, den Verkauf des aktuellen iPhones zu stoppen. Begründet werden die Klagen auch hier mit Urheberrechtsverletzungen. Die vorgebrachten Argumente konnten in Frankreich aber kaum überzeugen. Dementsprechend lehnte ein Gericht in Paris Samsungs Antrag mit der Begründung ab, dass es ernsthafte Zweifel an der Plausibilität der vorgebrachten Anschuldigungen gebe.
| Autor: Datum: Tags: |
Luisa Sophie Kaiser 09.12.2011 Verkaufsverbot, Australien, Frankreich, Samsung Galaxy Tab 10.1, Apple iPhone 4S, Patentrechtsstreit, Klage |



