Ob es dazu wirklich kommt, liegt in den Händen Motorolas. Der Konzern hatte wegen Patentrechtsverletzungen gegen Apple geklagt und vor dem Mannheimer Landgericht Recht bekommen.
GPRS-Patente verletzt
Bei der Verhandlung ging es um Grundlagentechnik für die Datenübertragung in GPRS-Netzen, die durch Motorola patentiert wurde und von Apple offenbar ohne Lizenzabkommen genutzt wird. Der iPhone-Hersteller muss deshalb mit Schadensersatzzahlungen und einem Verkaufsverbot per Einstweiliger Verfügung rechnen. Ob das Urteil tatsächlich vollstreckt wird, liegt allerdings im Ermessen von Motorola. Es wird erwartet, dass der Konzern zumindest bis zur Bestätigung der heutigen Entscheidung abwartet, bevor man von diesem Mittel Gebrauch macht. Zudem muss Motorola eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro stellen, sollte das Unternehmen auf die Vollstreckung bestehen.
Nur letzte Geräte-Generation betroffen
Apple kündigte umgehend an, Einspruch gegen die Entscheidung der Richter einzulegen, und versicherte, dass Kunden keine Probleme haben werden, im Weihnachtsgeschäft Apple-Produkte zu erwerben. Ohnehin sind von dem Urteil nur Geräte der letzten Generation betroffen, da das iPhone 4S zum Zeitpunkt der Klage noch nicht veröffentlicht war. Auch das iPad 2 darf zumindest in der Wifi-Variante ungehindert verkauft werden.
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Luisa Sophie Kaiser 09.12.2011 Verkaufsverbot, Patentrechtsstreit, Apple, Motorola, Apple iPhone, iPad 2, GPRS |



