Rechtsstreit: Gericht verbietet IPCom HTC-Verkäufern zu drohen

Rechtsstreit: Gericht verbietet IPCom HTC-Verkäufern zu drohen
19.
12. 2011
Der Streit zwischen dem Münchner Patentverwerter IPCom und HTC scheint sich zugunsten des Elektronikunternehmens zu entwickeln. Ein Gericht in Düsseldorf hat IPCom untersagt, weitere Abmahnungen an HTC-Händler zu versenden.

Die Münchner hatten zuvor gefordert, dass HTC den Vertrieb seiner UMTS-fähigen Geräte in Deutschland einstellt, da die Taiwanesen ein von IPCom gehaltenes Grundlagenpatent nicht lizenziert haben. HTC hatte auf diese Forderungen nicht reagiert, woraufhin der Patentverwerter versuchte, Druck auf den Einzelhandel auszuüben.

IPCom-Behauptungen substanzlos?

Offenbar hat man sich dabei auch auf falsche Behauptungen gestützt. Das Gericht untersagte IPCom unter anderem, HTC als sicheren Verlierer eines Rechtsstreits zwischen den beiden Unternehmen darzustellen, um damit die eigene Position zu stärken. Zwar hat der Patentverwerter im Jahr 2009 tatsächlich eine Patentklage für sich entscheiden können, dass HTC kürzlich einen Einspruch gegen das Urteil zurückgezogen hat, führt allerdings nicht zwangsläufig zur Gültigkeit des Verkaufsverbots.

HTC betont, dass das IPCom-Patent in keinem aktuellen Smartphone oder Tablet des Herstellers eingesetzt wird, stattdessen habe man eine Alternative gefunden. Für IPCom ist das wiederum unerheblich, da es sich bei der von Bosch gekauften Technik um eine Basistechnologie des UMTS-Funks handelt, die nach Ansicht des Unternehmens in der einen oder anderen Form verwendet werden muss. HTC hält dagegen, dass die vom damaligen Urteil betroffenen Geräte mittlerweile nicht mehr angeboten werden. Zudem habe das Bundespatentamt, das Urteil erst kürzlich für ungültig erklärt, was zu HTCs Verzicht auf den Einspruch geführt hat.

Patent könnte gelöscht werden

Das Urteil aus Düsseldorf gibt außerdem ein interessantes Detail preis, das auf das baldige Ende des Patentstreits hinweist. Im April 2012 wird das Europäische Patentamt eine Anhörung zu dem Thema abhalten, an dem sich die Streitparteien beteiligen müssen. Der Grund: Laut den Richtern des Landgerichts gibt es konkrete Bedenken gegen das von IPCom gehaltene Patent. Das wiederum könnte bedeuten, dass das Schutzrecht gänzlich aufgehoben wird. IPCom stünde dann mit leeren Händen da.

 
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Markus Lampel
19.12.2011
HTC, IPCom, Patentrechtsstreit, Verkaufsverbot, Smartphones, Tablet-PCs, UMTS

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