Betroffen sind alle Geräte, die eine bestimmte Technik zur Erkennung und Verarbeitung von Daten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern nutzen. Einsatz findet das etwa bei der Bearbeitung von E-Mails: Wird in einer Mail eine Telefonnummer erkannt, hebt die Software sie hervor und ermöglicht es dem Nutzer, diese direkt aus der Mail heraus anzurufen.
HTC feiert Urteil als Sieg
Für HTC stellt dieses Urteil faktisch kein echtes Hindernis dar. Um die eigenen Produkte auch weiterhin in die USA importieren zu dürfen, muss das Unternehmen nur entsprechende Änderungen an der Software vornehmen. Geräte, die zu Garantiezwecken in die Staaten eingeführt werden müssen, dürfen laut ITC sogar bis 2013 völlig unverändert importiert werden.
HTC begrüßte das Urteil und erklärte sich selbst zum Etappensieger im Streit mit Apple, die sich tatsächlich ein weit umfassenderes Urteil erhofft hatten. Schließlich hatte man insgesamt in zehn Fällen Beschwerde wegen Patentrechtsverletzungen eingereicht. Zeitweilig sah es so aus, als würden zumindest zwei der Patentrechtsverletzung bestätigt werden, nachdem das Urteil mehrfach verschoben wurde, revidierte die Handelskommission diese Entscheidung jedoch.
HTC klagt ebenfalls
Trotz des Urteils ist der Streit zwischen den beiden Unternehmen noch nicht beendet, da HTC vor einiger Zeit ebenfalls Klage wegen Patentrechtsverletzungen erhoben hat. Dabei geht es unter anderem um Patente zum Energieverbrauchsmanagement und der Nutzung des Telefonbuchs auf dem iPhone. Allerdings hatten Richter der ITC dem Elektronikkonzern schon vorab ähnlich schlechte Chancen eingeräumt wie Apple bei der aktuellen Entscheidung. Ein endgültiges Urteil soll Mitte Februar gefällt werden.
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Markus Lampel 20.12.2011 Apple, HTC, Patentrechtsstreit, Urteil, Apple iPhone, Verkaufsverbot |



