Um Betrugsversuche mit dem Handy bei der Prüfung zur Matura am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium Salzburg-Nonntal von vornherein auszuschließen, installierte Schulleiter Gerhard Klampfer einen Störsender.
Netzbetreiber registrierte Empfangsproblem
Das Gerät hatte er zuvor völlig legal bei einem Schulmittelhändler erstanden und vor den Toiletten im Schulhaus aufgebaut. Im Umkreis von 15 Metern sei anschließend kein Empfang mehr möglich gewesen, so der Lehrer. Anwohner waren demnach nicht betroffen, ein Netzbetreiber bemerkte das Empfangsproblem dennoch und meldete es an die zuständige Funkaufsichtsbehörde weiter, die alles andere als amüsiert reagierte.
Funkstörungen bleiben Sicherheitsorganen vorbehalten
In Österreich dürfen Empfangsstörungen per Gesetz nur von Behörden verursacht werden, die mit der öffentlichen Sicherheit betraut sind. Dem Lehrer drohte deshalb eine Ordnungsstrafe in Höhe von 4.000 Euro und im Falle einer Verurteilung ein Disziplinarverfahren. Von der Behörde erhielt er allerdings die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Dabei scheint seine Argumentation überzeugt zu haben, denn die drohende Strafe wurde nun in eine Abmahnung umgewandelt.
Völlig einsichtig zeigt sich der Direktor dennoch nicht. "Es ist auch vom Ministerium unterstützt und empfohlen, dass diese neue Möglichkeit der Smartphones auch in den Unterricht eingebaut wird. Nur die missbräuchliche Verwendung sollte auch in irgendeiner Art und Weise reglementiert werden können." Bestehende Gesetze müsse man dabei natürlich einhalten, so der Pädagoge weiter.
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Luisa Sophie Kaiser 16.01.2012 Smartphones, Störsender, Handyempfang |



