Nach Ansicht des Konzerns verstoßen die Modelle gegen Schutzrechte, die das Design der iPhone-Reihe betreffen. Wie bei der Klage gegen das Galaxy Tab 10.1 führt Apple hier Geschmacksmuster an. Samsung hatte bereits im August versucht, diese für ungültig erklären zu lassen.
Keine schnelle Einigung in Sicht
Anders als bei früheren Klagen fordert Apple in diesem Fall keine Einstweilige Verfügung. Ein Verkaufsverbot droht Samsung deshalb vorerst nicht. Der Patentexperte Florian Müller erwartet, dass sich der Prozess über längere Zeit erstrecken wird. Anders als bei Streitigkeiten um Technologiepatente sei eine Vereinbarung zwischen den Kontrahenten schwierig, da sich Designs in kurzer Zeit ändern können. Allerdings sei eine Gerichtsentscheidung deshalb durchaus sinnvoll, da sich daraus klare Richtlinien für die Zukunft ableiten ließen. Die Verhandlung ist für den 28. August angesetzt.
Weitere Verhandlungen stehen noch aus
Unabhängig von der aktuellen Klage gegen Samsung-Smartphones werden sich Apple und Samsung in den nächsten Tagen mehrere Male vor Gericht treffen. In zwei Wochen wird in Düsseldorf ein Berufungsverfahren wegen des Verkaufsverbots des Galaxy Tab 10.1 abgehalten, kurz darauf folgt die Verhandlung über ein mögliches Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N. Zeitgleich muss sich das Mannheimer Landgericht mit einem Streit um Technologiepatente befassen. Ein Ende der Auseinandersetzung zwischen den Kontrahenten ist demnach weiterhin nicht in Sicht.
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Markus Lampel 18.01.2012 Patentrechtsstreit, Apple, Samsung, Samsung Galaxy S2, Samsung Galaxy Tab 10.1, Apple iPhone |



