Samsung hatte den Amerikanern vorgeworfen, mit ihren Tablets und Smartphones gegen ein essentielles UMTS-Patent der Koreaner zu verstoßen. Das Gericht wollte diese Auffassung nicht bestätigen.
Urteilsbegründung steht noch aus
Auf welcher Basis die Entscheidung gefällt wurde, ließen die Richter vorerst noch offen. Der Patentrechtsexperte Florian Müller vom Blog "Foss Patents" sieht mehrere mögliche Ursachen. Seiner Auffassung nach könnte es sein, dass Apples Produkte nicht gegen das Patent verstoßen oder Samsungs Ansprüche auf das Schutzrecht abgelaufen sind. In diesem Fall könnte der iPhone-Hersteller die darin beschriebenen Techniken ohne Einschränkungen nutzen.
Samsung prüft Revisionsverfahren
Samsung zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der Entscheidung, verwies aber darauf, dass man im Streit mit Apple noch weitere Klagen eingereicht hat, die zur Verhandlung ausstehen. Zudem will man nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung die Möglichkeiten eines Revisionsverfahrens prüfen. In seiner Einschätzung geht Müller davon aus, dass die aktuelle Entscheidung sich auch auf drei weitere Patentklagen von Samsung auswirken könnte, in deren Mittelpunkt ebenfalls UMTS-Technologien stehen. Sollte es dem Konzern nicht gelingen, seine Ansprüche auf die Techniken nachzuweisen, dürften auch diese Verfahren erfolglos bleiben. Samsung erklärte allerdings, dass die fraglichen Patente in keinem Zusammenhang stehen würden.
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Markus Lampel 20.01.2012 Patentrechtsstreit, Apple, Samsung, UMTS, Smartphones, Tablet-PCs |



