Im aktuellen Fall ging es erneut um die angeblich widerrechtliche Nutzung von UMTS-Patenten. Apple soll eine geschützte Technik zur Datenübertragung ohne Lizenz in seinen Smartphones und Tablets einsetzen, so der Vorwurf. Das Gericht war davon offenbar nicht überzeugt.
Urteilsbegründung bleibt offen
Warum die Klage abgewiesen wurde, erläuterten die Richter nicht. Möglich ist, dass die beanstandeten Patente als Grundlagentechniken unter die FRAND-Regelung fallen und sich so vor Gericht nur schwer einklagen lassen. Die Richter könnten allerdings auch Apples Argumentation gefolgt sein, der zufolge die Patente bereits durch den Apple-Zulieferer und UMTS-Chip-Hersteller Qualcomm lizenziert wurden, was eine zusätzliche Lizenz unnötig mache.
Für Samsung bleibt diese zweite Niederlage in Folge nicht die letzte Patentverhandlung vor dem Mannheimer Landgericht. Der Smartphone-Hersteller hat im Dezember unter anderem wegen der Verletzung von Smiley-Schutzrechten gegen Apple geklagt. Auch hier steht noch eine Entscheidung aus.
Samsung schreibt Rekordgewinne
In Samsungs Firmensitz in Seoul werden die schlechten Nachrichten aus Deutschland derzeit allerdings kaum für Aufregung sorgen. Wie aktuelle Geschäftszahlen zeigen, hat das Unternehmen trotz der Streitigkeiten mit Apple im vergangenen Quartal einen Rekordgewinn von 3,6 Milliarden Euro einfahren können. Das Geschäft mit Handys und Smartphones war dabei besonders erfolgreich und steuerte allein die Hälfte des Gewinns bei. Zurückzuführen ist das auf die wachsende Beliebtheit von Geräten der Galaxy-Serie. Experten schätzen, dass sich die Android-Smartphones über 30 Millionen Mal verkauft haben.
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Luisa Sophie Kaiser 27.01.2012 Apple, Samsung, Patentrechtsstreit, Urteil, Umsatzzahlen, UMTS |



