Samsung darf sein umstrittenes Tablet, welches zumindest für die Verantwortlichen in Cupertino dem iPad viel zu ähnlich sieht, damit in der Bundesrepublik weiterhin verkaufen. Selbst die nicht überarbeitete Version des Geräts, das Galaxy Tab 10.1, dessen Handel aus wettbewerbsrechtlichen Gründen in Deutschland untersagt ist, darf demnach eigentlich in den Verkauf gegeben werden.
Keine Verwechslungsgefahr
Apple sah seine Geschmacksmusterrechte durch das Samsung Galaxy Tab 10.1 und auch durch die überarbeitete Version 10.1N verletzt. Der US-Konzern befürchtete deshalb, bei den Kunden könne eine Herkunftstäuschung passieren. Diese würden statt zum iPad zum Samsung Galaxy Tab 10.1N greifen. Dem wollte sich das Landgericht Düsseldorf jedoch nicht anschließen. Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte, nicht einmal die normale Version würde gegen die Geschmacksmusterrechte von Apple verstoßen.
Das Galaxy Tab 10.1N sei zudem von Samsung so sehr überarbeitet worden, dass davon keine Rede mehr sein könne. Eine Herkunftstäuschung scheide ohnehin aus. Die Herstellerfirmen und Markenbezeichnungen seien auf beiden Modellen gut sichtbar und problemlos lesbar angebracht. Niemand greife deshalb versehentlich zum Samsung-Gerät, obwohl er eigentlich ein iPad kaufen wollte.
Kein endgültiges Urteil
Bei dem jetzigen Richterspruch handelt es sich allerdings nicht um ein Urteil, sondern um die Verweigerung einer einstweiligen Verfügung, die Apple beantragt hatte, um den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N stoppen zu lassen. Die zugehörige mündliche Verhandlung war bereits im Dezember 2011. Die Parteien werden sich also noch ein weiteres Mal vor Gericht begegnen, um darüber zu verhandeln, ob das Samsung Galaxy Tab 10.1N eine Kopie des iPads ist oder ein eigenständiges Tablet.
Das Hauptverfahren soll am 25. September 2012 stattfinden. Die spannende Frage wird sein, ob die Richter in Düsseldorf auch den Verkauf des Tabs 10.1 freigeben werden, dessen Verkauf sie gestoppt hatten, weil sie Samsung unlauteren Wettbewerb vorgeworfen hatten, da das Tablet das iPad zu sehr nachahme. Die Ausschlussgründe für eine Herkunftstäuschung des Galaxy Tab 10.1N gelten aber eigentlich genauso für die nicht modifizierte Variante.
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Markus Lampel 09.02.2012 Patentrechtsstreit, Verkaufsverbot, Samsung Galaxy Tab 10.1, Samsung Galaxy Tab 10.1N, Apple iPad 2 |



