Patentverwerter IPCom erwirkt Verkaufsverbot gegen Nokia und HTC

Patentverwerter IPCom erwirkt Verkaufsverbot gegen Nokia und HTC
24.
04. 2012
Für Nokia nehmen die Schwierigkeiten derzeit kein Ende. Nachdem der ehemalige Branchenprimus kürzlich ein Quartalsminus von 929 Millionen Euro zu vermelden hatte, musste man nun im Rechtsstreit mit dem deutschen Patentverwerter IPCom eine Niederlage hinnehmen.

Das Münchner Unternehmen hatte Nokia wegen der nicht-lizenzierten Verwendung eines UMTS-Grundlagenpatents verklagt. Das Landgericht in Mannheim bestätigte die Vorwürfe vor einigen Tagen, nun sprach das Landgericht Düsseldorf ein Verkaufsverbot aus.

Umfang der Verletzung nicht geklärt

Nokia verwendet demnach eine von IPCom geschützte Technologie zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal, die es beispielsweise Rettungskräften erlaubt, in Notsituationen zu telefonieren. Das Schutzrecht gehört zum UMTS-Grundstock, wurde von Bosch entwickelt und 2007 von IPCom aufgekauft. Die Münchner forderten wegen der Rechtsverletzung einen deutschlandweiten Verkaufsstopp aller Nokia-Geräte mit UMTS-Funktion. Dieser Forderungen kam man in Düsseldorf zumindest teilweise nach. Die Netzbetreiber Vodafone und Telekom sollen die betroffenen Modelle künftig nicht mehr anbieten dürfen. Gleiches gilt für Geräte von HTC. Gegen den asiatischen Hersteller geht IPCom ebenfalls seit längerer Zeit vor.

Ob es tatsächlich zu einem Verkaufsstopp kommt und wann das Urteil umgesetzt wird, ist unklar. Wahrscheinlich ist aber, dass sowohl HTC und Nokia sowie auch Vodafone und die Telekom Berufung gegen die Entscheidung einreichen. Dabei könnte Nokia versuchen, ein in Großbritannien erlassenes Urteil als Verteidigung zu verwenden. In einem dort geführten Rechtsstreit zwischen IPCom und den Finnen urteilten die Richter, dass neue Nokia-Modelle das von den Münchnern gehaltene Patent nicht verletzen.

Gültigkeit des Patents fraglich

Nokia behauptet zudem, bereits seit längerem eine eigene Lösung entwickelt zu haben und deshalb nicht auf eine Lizenz des Patentverwerters angewiesen zu sein. Dieser wiederum beharrt darauf, dass es sich bei dem fraglichen Schutzrecht um einen Teil des UMTS-Standards handelt. Momentan ist allerdings nicht einmal sicher, ob das Patent tatsächlich Gültigkeit hat. Diese Frage wird vom Europäischen Patentamt in München untersucht und soll nächste Woche entschieden werden.

Update 25.04.2012

Inzwischen wurde das fragliche IPCom-Patent vom Europäischen Patentamt für ungültig erklärt. Damit dürfte auch das Verkaufsverbot für Nokia- und HTC-Handys hinfällig sein.

 
Autor:
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Claudia Tourelle
24.04.2012
Patentrechtsstreit, IPCom, Nokia, Verkaufsverbot, HTC, Telekom, Vodafone

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