Vom Urteil ausgenommen sind lediglich das iPad 3 und das iPhone 4S. Beide Modelle setzen einen Funkchip von Qualcomm ein, der keine der von Samsung beanspruchten Technologien verwendet. In früheren Geräten hatte Apple Chips von Infineon verbaut und mit diesen gegen das Patent EP1188269 verstoßen, das sich mit der Kodierung eines Transportformatindikators für Kommunikationssysteme beschäftigt.
Beide Unternehmen müssen zahlen
Samsung hatte die Klage bereits im Oktober 2011 eingereicht und eine Einstweilige Verfügung gegen Apple gefordert. Diese lehnte das Gericht jedoch ab, da ein Verkaufsstopp aufgrund von Verstößen gegen FRAND-Patente erst möglich sei, wenn die Verhandlungen über eine Lizenzierung ausgeschöpft wurden. Der koreanische Hersteller musste sich deshalb bis zur jetzigen Urteilsverkündung gedulden. Wie die Richter entschieden, muss Apple nun eine bislang nicht festgesetzte Entschädigung an Samsung zahlen. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass der kalifornische Hersteller mit einer Summe im siebenstelligen Bereich rechnen muss.
Samsung reagierte erfreut auf die Entscheidung der Richter. Der Urteilsspruch belege, dass Apple sich unrechtmäßig bei Techniken von Samsung bediene. Für den Elektronikhersteller bleibt der Prozess allerdings nicht völlig ohne negative Konsequenzen. Da die Koreaner Apple insgesamt vier Verstöße vorgeworfen hatten, von denen nur einer anerkannt wurde, muss man nun einen Teil der Prozesskosten an Apple zurückzahlen. Laut der niederländischen Technikseite "Webwereld" soll Samsung 800.000 Euro erstatten.
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Claudia Tourelle 21.06.2012 Samsung, Apple, Urteil, Patentrechtsstreit, Klage, Verkaufsstopp |



