Am vergangenen Dienstag hatte das Bezirksgericht in San José/Kalifornien ein US-amerikanisches Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 verhängt. Richterin Lucy Koh sah als erwiesen an, dass die Koreaner mit dem Gerät Design-Details des iPad plagiieren. In ihrem Urteil räumte sie zwar wirtschaftliche Folgen der Entscheidung für Samsung ein, gab den Apple-Forderungen jedoch aufgrund der koreanischen Konkurrenz durch "rechtswidrige Produkte" ein höheres Gewicht.
"Erheblicher wirtschaftlicher Schaden" für Apple
Jetzt lehnte das Gericht auch Samsungs Einspruch ab - der Konzern hatte beantragt, das Verkaufsverbot bis zu einer bundesrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Richterin Koh begründete ihr Urteil damit, dass Samsung durch das Verbot nur bedingt getroffen werde - das Unternehmen vertreibe in den USA bereits Nachfolgeprodukte des Galaxy Tab 10.1, für die bisher keine Verkaufsverbote gelten. Im Dezember letzten Jahres hatte Koh - damals ohne diesen Hintergrund - ein Verkaufsverbot für das Samsung-Tablet noch abgelehnt.
Wie bereits in der vergangenen Woche führte die Richterin in der Begründung ihres Urteils den "erheblichen wirtschaftlichen Schaden" an, der Apple durch die Plagiate beim Samsung Galaxy Tab 10.1 entstehe. Die zwischen den Parteien ausgehandelte Kaution in Höhe von 2,9 Millionen US-Dollar hat Apple bereits hinterlegt.
Richterin Lucy Koh rechnete damit, dass die Bundesrichter im Berufungsverfahren zu einem identischen Ergebnis kommen - Samsung habe keine neuen Fakten vorzuweisen und in seinem Einspruch sogar ausgeblendet, dass eines der von Samsung angeführten fraglichen Patente bereits nicht mehr existiert.
Google und Samsung - gemeinsame Strategie für Lizenzvertrag mit Apple?
Das US-amerikanische Verfahren zum Samsung Galaxy Tab 10.1 ist Teil einer weltweit geführten Patentrechtsauseinandersetzung zwischen Apple und den Koreanern. Apple wirft dem Wettbewerber vor, mit seinen Produkten diverse Apple-Patente zu verletzen. Samsung verlangt im Gegenzug als Lizenzgebühr für eigene Rechte eine Beteiligung von 2,4 Prozent an allen iPhone- und iPad-Abverkäufen. Die Kalifornier finden diesen Satz jedoch nicht angemessen, sondern fordern eine diskriminierungsfreie und faire Lizenzierung nach dem FRAND-Abkommen. Ein auf Initiative von Lucy Koh im April 2012 geführtes Schlichtungsgespräch der beiden Unternehmen blieb erfolglos.
Nach einem Bericht der "Korea Times" soll eine Lösung nun von Google kommen. Laut einer anonymen Quelle aus dem Samsung-Management diskutieren die beiden Android-Partner bereits eine gemeinsame Strategie, um Lizenzvereinbarungen mit Apple zu erreichen.
Bei Google dürfte hier auch die patentrechtliche Gefährdung seines mit Samsung entwickelten Smartphone-Flaggschiffs Galaxy Nexus eine Rolle spielen. Auf dem Gerät läuft mit dem sogenannten "Stock Android" die originale Google-Android-Version, bei der Apple ebenfalls die Verletzung mehrerer Patente reklamiert - einen Prozess wegen seines "Slide-to-unlock"-Patents hat der Konzern aus Cupertino in diesem Kontext bereits gewonnen. Seit Ende letzter Woche unterliegt das Galaxy Nexus - ebenso aufgrund eines Urteils von Lucy Koh - in den USA ebenfalls einem vorläufigen Verkaufsverbot.
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Lasslo Franke 03.07.2012 Samsung Galaxy Tab 10.1, Galaxy Nexus, Verkaufsverbot, Patentrechtsstreit, Apple, Urteil |



