Die Bundesregierung möchte ab sofort die Bürger vor der heimlichen Ortung ihrer Handys schützen. So hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mitgeteilt, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte nur noch dann erlaubt ist, wenn der Handybesitzer "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat.
Bisher gibt es auch Ortungsdienste, die lediglich eine Zustimmung per SMS fordern. Da eine Handymitteilung jedoch leicht zu fälschen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie die Echtheit und die Herkunft von dem zu ortenden Handy belegt. So wird nun den bisherigen Ortungsdiensten untersagt, Mobiltelefone wie bisher aufgrund von Bestätigungs-SMS zu orten. Die Herausgabe des Ortes, wo sich jemand gerade befindet, betreffe die Persönlichkeit erheblich und dürfe nicht leichtfertig an unberechtigte Dritte geschehen.
Zu diesem Entschluss gelangte das Bundeskabinett bei der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zur ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", äußerte sich Gert Lindemann, Staatssekretär im BMELV, dazu. Als weiteren Schutz vor Missbrauch soll spätestens nach der fünften Feststellung des Standortes der Handynutzer über die Ortung seines Handys informiert werden.
Die ursprüngliche Intention der Handyortung war das Aufspüren von verlorenen oder gestohlenen Geräten. Dies soll auch weiterhin möglich bleiben. Weiterhin bleibt es Eltern gestattet, ihre minderjährigen Kinder zu orten. Sie sollten hierzu aber seriöse Dienste in Anspruch nehmen, wie etwa das Angebot der Björn-Steiger-Stiftung. Bei diesem kostenpflichtigen Service (ab 9,90 Euro je Monat) werden Eltern informiert, sobald die Kinder einen vorher definierten Umkreis verlassen. Die häufigsten Missbrauchsfälle der Handyortungs-Dienste sind dagegen auf Teenager zurückzuführen, die ihre Partner damit ausspionieren.
Zu diesem Entschluss gelangte das Bundeskabinett bei der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zur ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", äußerte sich Gert Lindemann, Staatssekretär im BMELV, dazu. Als weiteren Schutz vor Missbrauch soll spätestens nach der fünften Feststellung des Standortes der Handynutzer über die Ortung seines Handys informiert werden.
Die ursprüngliche Intention der Handyortung war das Aufspüren von verlorenen oder gestohlenen Geräten. Dies soll auch weiterhin möglich bleiben. Weiterhin bleibt es Eltern gestattet, ihre minderjährigen Kinder zu orten. Sie sollten hierzu aber seriöse Dienste in Anspruch nehmen, wie etwa das Angebot der Björn-Steiger-Stiftung. Bei diesem kostenpflichtigen Service (ab 9,90 Euro je Monat) werden Eltern informiert, sobald die Kinder einen vorher definierten Umkreis verlassen. Die häufigsten Missbrauchsfälle der Handyortungs-Dienste sind dagegen auf Teenager zurückzuführen, die ihre Partner damit ausspionieren.
| Autor: Datum: Tags: |
handy.com Redaktion 05.11.2008 |
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