Die Bundesnetzagentur hat die Einführung eines Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen beschlossen. Der Dienst besteht darin, dass der Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu der technischen Vermittlungsplattform der Tess GmbH aufbaut. Dort ruft ein Gebärdendolmetscher den gewünschten Gesprächspartner an. Nimmt dieser das Gespräch an, so übersetzt der Dolmetscher die Gebärdensprache in die Lautsprache und auf dem anderen Wege wieder zurück. Andersherum kann der Vermittlungsdienst natürlich auch genutzt werden. So ruft man von einem beliebigen Festnetz- oder Mobiltelefon den Dienst an, um die hörgeschädigte Personzu kontaktieren.
Eine Änderung des § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 18. Februar 2007 forderte die Einrichtung dieses Vermittlungsdienstes. Die Deutsche Telekom AG hat bei dem technischen Aufbau freiwillig einen Millionenbetrag investiert und arbeitet eng mit der "Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V." (DG) zusammen.
"Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein bundesweiter Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den Regelbetrieb überführt. Damit können Gehörlose und Hörgeschädigte jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen bzw. von dort auch angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt z. B. zu Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht", äußerte sich Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Nach dem Abschluss der technischen Testphase war nicht ganz sicher, wie die Finanzierung ab dem 1. Januar weitergehen sollte. Der Deutsche Bundestag hatte hier auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche gesetzt. Nur wenn es nicht anders ginge, würde die Bundesnetzagentur den Telekommunikationsunternehmen die Verpflichtungen zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes nach § 45 Satz 4 TKG auferlegen müssen. Hierzu wurden seit 2007 zahlreiche Gespräche mit allen Fachverbänden geführt. Ab November 2008 kontaktierte die Bundesnetzagentur noch einmal alle relevanten Telekommunikationsunternehmen.
"Eine freiwillige Vereinbarung stellt immer die beste Regelung für alle Beteiligten dar. Leider konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vereinbarung unter den Telekommunikationsunternehmen erreicht werden, die die dauerhafte Finanzierung des Vermittlungsdienstes sichergestellt hätte. Daher hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten angemessen zwischen den betroffenen Telekommunikationsunternehmen verteilt. Wir haben mit der heutigen Entscheidung aber auch noch die Tür für eine freiwillige Vereinbarung der Telekommunikationsbranche offen gelassen. Kommt es zukünftig noch zu einer Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenverteilung, die ich als wünschenswert empfinde, entfällt die heutige Entscheidung", appellierte Matthis Kurth.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird der Vermittlungsdienst im Jahr 2009 mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Außerdem wird die Forschung für innovative Technologien auf diesem Gebiet gefördert.
Wer mehr über diesen Vermittlungsdienst erfahren mag, findet weitergehende Informationen auf den Webpräsenzen der Bundesnetzagentur und unter tess-relay-dienste.de.
Nach dem Abschluss der technischen Testphase war nicht ganz sicher, wie die Finanzierung ab dem 1. Januar weitergehen sollte. Der Deutsche Bundestag hatte hier auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche gesetzt. Nur wenn es nicht anders ginge, würde die Bundesnetzagentur den Telekommunikationsunternehmen die Verpflichtungen zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes nach § 45 Satz 4 TKG auferlegen müssen. Hierzu wurden seit 2007 zahlreiche Gespräche mit allen Fachverbänden geführt. Ab November 2008 kontaktierte die Bundesnetzagentur noch einmal alle relevanten Telekommunikationsunternehmen.
"Eine freiwillige Vereinbarung stellt immer die beste Regelung für alle Beteiligten dar. Leider konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vereinbarung unter den Telekommunikationsunternehmen erreicht werden, die die dauerhafte Finanzierung des Vermittlungsdienstes sichergestellt hätte. Daher hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten angemessen zwischen den betroffenen Telekommunikationsunternehmen verteilt. Wir haben mit der heutigen Entscheidung aber auch noch die Tür für eine freiwillige Vereinbarung der Telekommunikationsbranche offen gelassen. Kommt es zukünftig noch zu einer Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenverteilung, die ich als wünschenswert empfinde, entfällt die heutige Entscheidung", appellierte Matthis Kurth.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird der Vermittlungsdienst im Jahr 2009 mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Außerdem wird die Forschung für innovative Technologien auf diesem Gebiet gefördert.
Wer mehr über diesen Vermittlungsdienst erfahren mag, findet weitergehende Informationen auf den Webpräsenzen der Bundesnetzagentur und unter tess-relay-dienste.de.
| Autor: Datum: Tags: |
handy.com Redaktion 18.12.2008 |
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