Mitte letzter Woche hat das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) Apple das Patent an der Multitouch-Steuerung bei Geräten mit einem Touchdisplay zugesprochen. Als Erfinder ist neben 24 weiteren Personen der zurzeit aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretene Steve Jobs eingetragen. Mit dieser Rechtslage kann Apple nun anderen Unternehmen den Einsatz dieser Technik untersagen bzw. eine Nutzungslizenz verlangen.
Bei der Multitouch-Steuerung handelt es sich um das Prinzip, dass Eingaben durch den Einsatz unterschiedlich vieler Finger und Fingerbewegungen unterschiedliche Aktionen ermöglichen. Bekannt ist diese Art der Steuerung vor allem auch bei den Touchpads von Notebooks, die aber nicht unter die Touchscreen-Geräte fallen und daher vom Apple Patent exkludiert sind. Das 358 Seiten starke Patent mit der Nummer 7479949 beinhaltet neben der Multitouch-Steuerung auch solche Erfindungen wie das Kippen des Handys, womit beim iPhone die Bildschirmanzeige je nach Lage an Quer- oder Hochformat angepasst wird. Des Weiteren wird auch die Steuerung des Mediaplayers beschrieben, so wie einzelne Funktionen zur Textbearbeitung.
Wie weit die Rechte, die sich aus dem Patent ergeben, reichen, muss in den nächsten Tagen von Richtern entschieden werden. Da die Eingabeverfahren bei dem Patent sehr genau beschrieben sind, wie unter anderem das Zoomen und Scrollen, wird nicht viel Ermessensspielraum bleiben. Diese Innovationen wollen natürlich auch andere Handyanbieter nutzen, auch wenn viele bisher nur die technischen Voraussetzungen geschaffen, jedoch die Funktionalität noch nicht umgesetzt haben. Dies ist zum Beispiel beim G1 von HTC der Fall: es ist technisch Multitouch-fähig, die Software nutzt diese Möglichkeit jedoch noch nicht aus.
Das neue Smartphone Palm Pre könnte das erste Modell sein, gegen das Apple jetzt rechtlich vorgeht. Aussagen von Tim Cook, Apple Manager, in Richtung Palm weisen darauf hin: "Wir mögen den Wettbewerb, denn Wettbewerb macht uns besser, solange er nicht unser geistiges Eigentum ausnutzt." Das Palm Pre erscheint auch mit Funktionen des Touchdisplays, die beispielsweise das Ein- und Auszoomen von Internetseiten mit zwei Fingern erlauben. Auf Cooks Aussage entgegnete Palm, dass man selber mehrere Patente innehabe. Es bleibt also spannend, ob es zu einer Patentschlacht kommen wird.
Wie weit die Rechte, die sich aus dem Patent ergeben, reichen, muss in den nächsten Tagen von Richtern entschieden werden. Da die Eingabeverfahren bei dem Patent sehr genau beschrieben sind, wie unter anderem das Zoomen und Scrollen, wird nicht viel Ermessensspielraum bleiben. Diese Innovationen wollen natürlich auch andere Handyanbieter nutzen, auch wenn viele bisher nur die technischen Voraussetzungen geschaffen, jedoch die Funktionalität noch nicht umgesetzt haben. Dies ist zum Beispiel beim G1 von HTC der Fall: es ist technisch Multitouch-fähig, die Software nutzt diese Möglichkeit jedoch noch nicht aus.
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| Autor: Datum: Tags: |
handy.com Redaktion 30.01.2009 |
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